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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

•Inhalt
•§ 1 Bestellung
•§ 2 Preise
•§ 3 Zahlungsbedingungen und Skonto
•§ 4 Ausführung der Möbel
•§ 5 Lieferung
•§ 6 Lieferfristen
•§ 7 Montage
•§ 8 Eigentumsvorbehalt
•§ 9 Mängelanzeige, Verjährung, Nachbesserungsfrist
•§ 10 Lagerkosten bei Annahmeverzug
•§ 11 Schadensersatz statt der Leistung
•§ 12 Rücktritt durch KÜCHENSTUDIO MÖSER
•§ 13 Vertragsänderung
•§ 14 Datenschutz Schufaklausel
•§ 15 Salvatorische Klausel 

Für alle von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen , Entwürfe, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrecht vor. Es wird von uns grundsätzlich untersagt, unsere Unterlagen Dritten zugänglich zu machen – es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung von uns vor. 

§ 1 Bestellung
Der Käufer ist durch seine Unterschrift in der Auftragserteilung an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. Beim Kauf von Ausstellungsstücken und vorrätigen Waren kommt der Vertrag ebenfalls sofort mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner zustande. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. 

§ 2 Preise
1. Die Preise der Bestellung sind Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Es handelt sich bis 5 Monate nach Kaufvertragsschluss um Festpreise. Danach kann DAS KÜCHENSTUDIO MÖSER die Preise aufgrund, nach Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Steigerung der Lohnkosten, der Lieferantenpreise, der Kosten der mit der Montage beauftragten Fremdfirmen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, anpassen. Das KÜCHENSTUDIO MÖSER ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes die Preisanpassung zu erklären. Bei Erhöhungen um mehr als 10 % zum ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Preisanpassungserklärung vom Vertrag zurücktreten. Preisanpassungen sind auch für den Fall anwendbar, wenn aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, unsere Lieferung/Leistung erst mit Verspätung ( mind. 3 Monate) erfolgen kann. 

Für Geschäftskunden gilt: Es handelt sich bis 6 Wochen nach Kaufvertragsschluss um Festpreise. Danach kann das KÜCHENSTUDIO MÖSER die Preise aufgrund, nach Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Steigerung der Lohnkosten, der Lieferantenpreise, der Kosten der mit der Montage beauftragten Fremdfirmen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, anpassen. Das KÜCHENSTUDIO MÖSER ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes die Preisanpassung zu erklären. Bei Erhöhungen um mehr als 10 % zum ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Preisanpassungserklärung vom Vertrag zurücktreten. 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Skonto
Bei den Auftragsbestätigungs- und Rechnungsbeträgen handelt es sich um Festpreise incl. MWST. Ein Abzug ( Skonto) ist nicht zulässig. Sofern schriftlich kein Zahlungsziel im Vertrag eingeräumt, oder Teilzahlungen vereinbart worden sind, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung und Montage fällig. 

Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankübliche Zinsen und Provisionen fällig, auch ohne, dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte behalten wir uns in diesem Fall vor. 

Für noch zu liefernde Ware können wir Vorauszahlungen einfordern. Kommt der Kunde dem nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, ohne Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern und/oder unter Berechnung unserer Aufwendungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

§ 4 Ausführung der Möbel
Serienmässig hergestellte Möbel, Geräte, Zubehör usw. werden nach Muster oder Abbildung verkauft. 

Bei echten Hölzern und anderen Naturprodukten können – wie bei allen natürlich gewachsenen Werkstoffen – stets leichte Unterschiede in Struktur und Farbe auftreten. Auch sind Farbänderungen durch Lichteinwirkung im Laufe der Zeit unvermeidlich. Diese Echtheitsmerkmale sind auch durch Beizen des Holzes nicht zu unterdrücken. Sie sind ein Charakteristikum des natürlichen Materiales und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei lackierten Programmen sind feine Lackrisse möglich; aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Holzes kann es zu unterschiedlich intensiven Oberflächenstrukturen kommen. 

Ebenso bleiben geringe und zumutbare Abweichungen, insbesondere im Farbton gegenüber dem Muster, vorbehalten. Die farbliche Wiedergabe unserer Produkte auf Prospektabbildungen kann – drucktechnisch bedingt – vom Original abweichen. Die Frontaufteilung erfolgt nach den werksseitigen Möglichkeiten. Es kann zu Farbunterschieden kommen, wenn der Korpus und die Front in verschiedenen Materialien bestellt und geliefert werden. 

§ 5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei an die lt. Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes nicht möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. 

§ 6 Lieferfristen
Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Wurden Anzahlungen vereinbart ist das KÜCHENSTUDIO MÖSER an die vereinbarten Lieferfristen nur gebunden, wenn der Kunde die Anzahlung spätestens bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt leistet. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, welche die Anzahlung später bei dem KÜCHENSTUDIO MÖSER eingeht. Bei Abrufaufträgen muss der Kunde spätestens 10 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin den Auftrag abrufen. 

Falls das KÜCHENSTUDIO MÖSER die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, behält sie sich eine Frist für die Lieferung oder Nacherfüllung von 2 Wochen ab Anmahnung durch den Kunden vor.

 Von dem KÜCHENSTUDIO MÖSER nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder des Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. 

§ 7 Montage
Die Montage von Küchen setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderlichen Ausgleichsarbeiten werden gesondert berechnet. 

Die Mitarbeiter von dem KÜCHENSTUDIO MÖSER sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Leistung, Aufstellung oder Montage der Waren hinausgehen. Zusatzarbeiten und besondere, über den Lieferauftrag hinausgehende zusätzliche Arbeiten können nach vorheriger Absprache ausgeführt werden und werden in Rechnung gestellt. 

Der Käufer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Maße der Wandabstände sowie die Maße der Installationen lt. Zeichnung des Verkäufers eingehalten werden. Etwaige Kosten für Änderungsarbeiten, die z.B. durch Nichteinhaltung der Maße notwendig sind, trägt der Käufer. Darüber hinaus gehende Kosten, die diesbezüglich bei Ausfall der Montage entstehen,gehen zu Lasten des Käufers. 

Der Käufer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von dem KÜCHENSTUDIO MÖSER. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum von dem KÜCHENSTUDIO MÖSER auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind; er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. 

2. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind dem KÜCHENSTUDIO MÖSER unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolles. 

3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1 + 2 festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Für Geschäftskunden gilt: Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem KÜCHENSTUDIO MÖSER jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Kaufpreises einschliesslich der Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Das KÜCHENSTUDIO MÖSER verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Ist die aber der Fall, so kann das KÜCHENSTUDIO MÖSER verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zu Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 

§ 9 Mängelanzeige, Verjährung, Nachbesserungsfrist
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sogleich nach Lieferung gründlich zu untersuchen. Durch seine Unterschrift bestätigt er die ordnungsgemäße und einwandfreie Lieferung und Montage der gesamten Küche incl. Elektrogeräten. Mängel der Waren müssen schriftlich bei dem KÜCHENSTUDIO MÖSER, Hindenburgstrasse 20, 35325 Mücke-Ruppertenrod, geltend gemacht werden. Die Frist hierfür beträgt bei offensichtlichen Mängeln 2 Wochen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, erlöschen die Mängelansprüche 2 Wochen nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist auf Seiten von dem KÜCHENSTUDIO MÖSER. Für Geschäftskunden gilt: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sogleich nach Lieferung gründlich zu untersuchen. Mängel der Waren müssen schriftlich unter Angabe der Kundennummer bei dem KÜCHENSTUDIO MÖSER, Hindenburgstrasse 20, 35325 Mücke-Ruppertenrod, geltend gemacht werden. 

2. Gegen uns gerichtete Ansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Die gilt nicht für Mängelansprüche aus Kaufverträgen über neuwertige Waren, diese verjähren mit Ablauf von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Anspruchentstehung. Die in Satz 1 und 2 genannten Regelungen betreffen nicht die Verjährung wegen Vorsatz, hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Die Beweislast wird hierdurch nicht zu Lasten des Verbrauchers umgekehrt. 

3. Die Verjährung eines gegen das KÜCHENSTUDIO MÖSER gerichteten Anspruches wird nicht durch Verhandlungen gehemmt, die zwischen dem Kunden und anderen Personen als der Geschäftsleitung geführt werden. 

4. Das KÜCHENSTUDIO MÖSER führt innerhalb einer Frist von zwei Wochen Mängelbeseitigung durch. Bei erforderlicher Ersatzlieferung verlängert sich die Frist auf höchstens 42 Tage. Bei produktspezifischen Nachlieferungen, wie z.B. lackierten oder individuell hergestellten Teilen, beträgt die Zeit der Reklamationserledigung die Zeit der ursprünglichen Lieferzeit der Einbauküche ab Eingang der Anzahlung. Reklamationen berechtigen nicht zum Einbehalt der gesamten noch offen stehenden Kaufpreisforderung, sondern höchstens im Wert der reklamierten Waren. 

§ 10 Lagerkosten bei Annahmeverzug
Soweit der Verzug des Käufers länger als 6 Wochen dauert, hat der Käufer anfallende monatliche Lagerkosten in Höhe von 2 % des Kaufpreises zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Dem Käufer wird gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden sei. Der Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn das KÜCHENSTUDIO MÖSER einen höheren Schaden nachweist. 

§ 11 Schadensersatz statt der Leistung – Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluß des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist das Küchenstudio Möser berechtigt 25% des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden sei. Der Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn das KÜCHENSTUDIO MÖSER einen höheren Schaden nachweist. 

§ 12 Rücktritt durch das KÜCHENSTUDIO MÖSER
Das KÜCHENSTUDIO MÖSER kann jederzeit vom Vertrag in folgenden Fällen zurücktreten: 

1. der Lieferant kann das KÜCHENSTUDIO MÖSER nicht beliefern und der Kunde stimmt einer veränderten Lieferung nicht zu, sofern das KÜCHENSTUDIO MÖSER den Kunden unverzüglich über den Rücktritt informiert und bereits erhaltene Zahlungen des Kunden diesem zurückzahlt. 

2. wenn ein Fall höherer Gewalt die Lieferung verhindert. 

3. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. 

4. wenn der Käufer über die, für seine Kreditwürdigkeit, wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. 

5. wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt. 

§ 13 Vertragsänderung
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um Vertragsbestandteil zu werden. 

§ 14 Datenschutz Schufaklausel
Der Käufer nimmt davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in der Kundenkartei von dem KÜCHENSTUDIO MÖSER gespeichert werden. Der Kunde willigt ein, dass das KÜCHENSTUDIO MÖSER berechtigt ist, bei der für den Käufer zuständigen Schufastelle Auskünfte einzuholen bzw. Daten weiterzugeben. 

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB´s unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Paragrafen nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Soll an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten. Beide Parteien sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

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